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   VG Berlin, 05.05.2021 - 3 L 139.21   

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VG Berlin, 05.05.2021 - 3 L 139.21 (https://dejure.org/2021,16396)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.05.2021 - 3 L 139.21 (https://dejure.org/2021,16396)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 3 L 139.21 (https://dejure.org/2021,16396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2021 - 13 MN 192/21

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schule; Testpflicht

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2021 - 3 L 139.21
    Bei der hier in Rede stehenden Maßnahme einer Präsenzbeschulung nur bei negativem Testergebnis handelt es sich - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - um eine Auflage für die Fortführung des Betriebs einer Gemeinschaftseinrichtung im Sinne von § 28a Abs. 1 Nr. 16 IfSG in Verbindung mit § 33 IfSG (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. April 2021 - OVG 11 S 48/21 -, juris Rn. 18; anders OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. April 2021 - OVG 13 MN 192/21 - juris: Betretensregelung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG).

    Dies steht nach Auffassung der Kammer außer Frage, weil es an hinreichend belastbaren Anhaltspunkten dazu fehlt, dass die Schülerinnen und Schüler wie auch das Schulpersonal in nennenswertem Umfang, geschweige denn flächendeckend, den an sie gestellten Anforderungen an die eigenverantwortliche Testdurchführung nicht genügen könnten oder nicht genügen wollten (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. April 2021 - OVG 13 MN 192/21 -, juris Rn. 56).

    Sofern neben der hier zu beurteilenden testabhängigen Präsenzbeschulung Hygienekonzepte und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zur Anwendung kommen, sind diese im Übrigen lediglich ein weiteres Standbein und nicht bereits für sich genommen hinreichendes Mittel, um die Ausbreitung der Pandemie in Schulen bei Durchführung von Präsenzunterricht einzudämmen (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. April 2021 - OVG 13 MN 192/21 -, juris Rn. 59 m.w.N.).

    Soweit das mit der Testpflicht verbundene Einführen eines Teststäbchens in die Nase für jeweils etwa fünfzehn Sekunden überhaupt einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit darstellen könnte (dies bereits ablehnend OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. April 2021 - OVG 13 MN 192/21 -, juris Rn. 62), wäre dieser allenfalls geringfügig, jedenfalls aber zum Zwecke der Eindämmung des Pandemiegeschehens aus den oben genannten Gründen gerechtfertigt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2021 - 11 S 48.21

    Pflicht der Schüler zur Beibringung eines negativen Corona-(schnell-)tests

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2021 - 3 L 139.21
    Bei der hier in Rede stehenden Maßnahme einer Präsenzbeschulung nur bei negativem Testergebnis handelt es sich - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - um eine Auflage für die Fortführung des Betriebs einer Gemeinschaftseinrichtung im Sinne von § 28a Abs. 1 Nr. 16 IfSG in Verbindung mit § 33 IfSG (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. April 2021 - OVG 11 S 48/21 -, juris Rn. 18; anders OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. April 2021 - OVG 13 MN 192/21 - juris: Betretensregelung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG).

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 32 Satz 1 IfSG in Verbindung mit §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1, 3, 5 und 6 IfSG sind aufgrund der fortdauernden SARS-CoV-2-Pandemie erfüllt (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. April 2021 - OVG 11 S 48/21 - m.w.N., sowie zuletzt VG Berlin, Beschluss vom 31. März 2021 - VG 3 L 64/21 - m.w.N.).

    Insbesondere handelt es sich bei der Pflicht zur Beibringung des Tests um eine gegenüber dem Ausschluss vom Präsenzbetrieb mildere Maßnahme (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. April 2021 - OVG 11 S 48/21 -, juris Rn. 18).

  • VG Berlin, 22.04.2021 - 3 L 124.21

    SARS-CoV-2: Testpflicht für Schülerinnen und Schüler bestätigt

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2021 - 3 L 139.21
    Der Antrag ist nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zwar statthaft (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 22. April 2021 - VG 3 L 124/21 -, juris), aber unbegründet.

    Es spricht mithin nach der Rechtsprechung der Kammer (VG Berlin, Beschluss vom 22. April 2021 - VG 3 L 124/21 - a.a.O.) alles dafür, dass der Verordnungsgeber.

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2021 - 3 L 139.21
    Bei der Wahl der notwendigen Schutzmaßnahmen haben der Gesetzgeber und auch die von ihm zum Verordnungserlass ermächtigte Exekutive nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen Spielraum für den Ausgleich der dabei widerstreitenden Grundrechte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).

    Gleichwohl kann dieser Spielraum mit der Zeit - etwa wegen besonders schwerer Grundrechtsbelastungen und wegen der Möglichkeit zunehmender Erkenntnis - geringer werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).

  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 57.21

    Anspruch auf Beschulung im Präsensunterricht in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2021 - 3 L 139.21
    Zudem ist in die notwendige Gesamtabwägung auch das Interesse derjenigen Schülerinnen und Schüler einzustellen, die - ihrerseits unter bestmöglichem Schutz ihrer Gesundheit - in Präsenz und nicht auf Distanz beschult werden wollen, weil diese Form des Unterrichts nach Einschätzung der Kammer gegenüber dem Präsenzunterricht nicht gleichwertig ist (vgl. ausführlich VG Berlin, Beschluss vom 10. März 2021 - VG 3 L 57/21 -, juris Rn. 28).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2021 - 3 L 139.21
    Es genügt vielmehr, dass das Mittel die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass der angestrebte Erfolg zumindest teilweise eintritt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 916/11 -, juris Rn. 192 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2021 - 3 L 139.21
    Begehrt ein Antragsteller - wie hier - mit seinem Feststellungsbegehren die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / 3 M 105.17 -, juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2021 - 3 L 139.21
    Begehrt ein Antragsteller - wie hier - mit seinem Feststellungsbegehren die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / 3 M 105.17 -, juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1).
  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21

    Anspruch auf Beschulung im Präsensunterricht in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2021 - 3 L 139.21
    § 5 SchulHygCoV-19-VO genügt schließlich dem verfassungsrechtlichen Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG, denn die Präambel der Neunten Verordnung zur Änderung der Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung vom 17. April 2021 nennt die einschlägigen Rechtsgrundlagen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. März 2021 - VG 3 L 51/21 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 16.06.2021 - 29 L 1258/21

    Corona-Test für den Schulbesuch kann nicht zu Hause durchgeführt werden! -

    OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2021 - 13 B 559/21.NE -, juris, Rn. 18 ff., Rn. 79; OVG NRW, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 13 B 600/21.NE -, juris, Rn. 1 ff., Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2021 - 13 B 619/21.NE -, juris, Rn. 12 ff., Rn. 14; Verwaltungsgerich (VG) Aachen, Beschluss vom 27. April 2021 - 9 L 241/21 -, juris, Rn. 12; VG Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 3 L 139/21 -, juris, Rn. 27.
  • VG Berlin, 30.06.2021 - 3 L 197.21

    Corona-Test-Bescheinigung kann nicht durch die erziehungsberechtigte Mutter

    Auf diese wird vorsorglich verwiesen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 11. Juni 2021 - VG 3 L 193/21 und VG 3 L 194/21 -, vom 28. Mai 2021 - VG 3 L 157/21 [juris] - vom 21. Mai 2021 - VG 3 L 178/21 -, vom 20. Mai 2021 - VG 3 L 172/21 -, vom 5. Mai 2021 - VG 3 L 139/21 - [juris] und vom jeweils 22. April 2021 - VG 3 L 121/21, VG 3 L 124/21 [juris] und VG 3 L 134/21 -, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. Mai 2021 - OVG 3 S 39/21 [juris] - und vom 21. Juni 2021 - OVG 3 S 42/21 - vgl. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2021 - OVG 11 S 76/21 - [juris]).
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